Elternbrief zum Masernschutzgesetz
10.11.2020
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
seit dem 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz. Dieses sieht vor, dass der Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern für Schülerinnen und Schüler, aber auch für alle anderen
in der Schule tätigen Personen vorhanden sein und nachgewiesen werden muss!
Diesbezügliche Informationen finden Sie im Elternbrief im Anhang.
Weitere Informationen: